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Antrag auf Flurstücksbildung durch Verschmelzung bearbeiten

99123002092000 Version 01.01.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wenn unmittelbar aneinandergrenzende Grundstücke zu einem Grundstück zusammengelegt werden sollen, kann die Verschmelzung beantragt werden.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Geoinformation (423)
Geobasisdaten und Kataster (423.01)
Liegenschaftsvermessung (423.01.02)