Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen bearbeiten
99129086261000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage sind verpflichtet, diese anzumelden.
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung
Gültig ab
23.06.2023
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
(721)
Gewässeraufsicht
(721.01)
Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen
(721.01.01)