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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen bearbeiten

99129086261000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage sind verpflichtet, diese anzumelden.

Handlungsgrundlage


Rechtsverordnung

Gültig ab

23.06.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Sonstige / weitere Zielstellung

Handlungsform

Realakt / Schlicht Hoheitliches Verwaltungshandeln

Verfahrensart

Keine Vorgabe

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (721)
Gewässeraufsicht (721.01)
Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen (721.01.01)