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Widerspruch nach VwGO bearbeiten

99146009029000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

19.07.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach VwGO

Prozessart


Unterstützungs-/Querschnittsprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Musterprozesse (001)
Verwaltungsverfahrensgesetz (001.01)
Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach VwGO (001.01.02)