Widerspruch nach VwGO bearbeiten
99146009029000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
19.07.2022
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Verwaltungsverfahrensgesetz
(001.01)
Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach VwGO
(001.01.02)