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Widerspruch nach SGG bearbeiten

99146012029000 Version 01.00.00 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

14.07.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach SGB X

Prozessart


Unterstützungs-/Querschnittsprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Musterprozesse (001)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (001.02)
Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach SGB X (001.02.02)