Widerspruch nach SGG bearbeiten
99146012029000• Version 01.00.00
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
14.07.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
(001.02)
Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach SGB X
(001.02.02)