Antrag Akteneinsicht nach SGB X bearbeiten
99146013080000• Version 01.00.00
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens ist Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gewähren, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Das Recht auf Akteneinsicht hat eine verfassungsrechtliche Grundlage. Es wird aus dem Recht auf ein faires Verfahren und aus der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs abgeleitet.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
18.07.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
(001.02)
Akteneinsicht nach SGB X
(001.02.03)