Einspruch nach AO bearbeiten
99146015029000• Version 01.00.00
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
18.07.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Abgabenordnung
(001.03)
Einspruchsverfahren (Vorverfahren) nach AO
(001.03.02)