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Einspruch nach AO bearbeiten

99146015029000 Version 01.00.00 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

18.07.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) nach SGB X

Prozessart


Unterstützungs-/Querschnittsprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Musterprozesse (001)
Abgabenordnung (001.03)
Einspruchsverfahren (Vorverfahren) nach AO (001.03.02)