Antrag Akteneinsicht nach AO bearbeiten
99146016080000• Version 01.00.00
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen. Das Recht auf Akteneinsicht hat eine verfassungsrechtliche Grundlage. Es wird aus dem Recht auf ein faires Verfahren und aus der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs abgeleitet.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
18.07.2024
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Prozessart
Unterstützungs-/Querschnittsprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Musterprozesse
(001)
Abgabenordnung
(001.03)
Akteneinsicht nach AO
(001.03.03)