Antrag auf Approbation Ärztin oder Arzt mit einer Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz bearbeiten
99150043001000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ärztin oder Arzt mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen. Für die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man als Ärztin oder Arzt arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Es ist wichtig, wo und wann die Berufsqualifikation erworben wurde.
Handlungsgrundlage
Rechtsverordnung Gesetz
- § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- §§ 3, 12 Bundesärzteordnung (BÄO)
- Art. 50, 53, 54 RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Art. 53 RL 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung)
Gültig ab
14.08.2019
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Gesundheitsschutz
(611)
Aufsicht über Medizin- und Pflegeberufe
(611.05)
Anerkennung und Approbation
(611.05.01)