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Antrag auf Approbation Ärztin oder Arzt mit einer Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz bearbeiten

99150043001000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ärztin oder Arzt mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen. Für die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt benötigt man in Deutschland eine staatliche Zulassung (Approbation). Mit einer Approbation darf man als Ärztin oder Arzt arbeiten. Auch mit einer Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Es ist wichtig, wo und wann die Berufsqualifikation erworben wurde.

Handlungsgrundlage


Rechtsverordnung Gesetz EU-Richtlinie Umsetzung Nationales Recht

Gültig ab

14.08.2019

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Gesundheitsschutz (611)
Aufsicht über Medizin- und Pflegeberufe (611.05)
Anerkennung und Approbation (611.05.01)