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Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum

S00000114 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • BAföG vom 26.08.1971, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 12.7.2018 BAföG-FormblattVwV 2016 Artikel 1 Abs. 1

Gültig ab

01.09.2019

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung der Ausbildungsstätte/Prüfungsstelle zum Praktikum

Hilfetext

Die Ausbildungsstätten sind nach § 47 BAföG verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen.

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Nicht modifizierbar

Struktur

Nicht modifizierbar

Versionshinweis


migrationsverhindernde Fehler bereinigt