Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Gewerbe Wiedergestattung

S05000156 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


99050012186000 - Gewerbe Wiedergestattung Wenn die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, so kann nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • §35 Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden