Gewerbe Wiedergestattung
S05000156• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
99050012186000 - Gewerbe Wiedergestattung Wenn die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, so kann nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- §35 Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden