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SDS_Anzeige einer sachkundigen Person nach Arzneimittelgesetz

S17000193 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 20 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Fassung vom 03.06.2021; § 14 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Fassung vom 03.06.2021; § 15 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Fassung vom 03.06.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige einer sachkundigen Person nach dem Arzneimittelgesetz durchführen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden