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FIM-SDS_Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

S17000491 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anerkennung von Sachkundelehrgängen für die Verwendung von Biozid-Produkten beantragen

Handlungsgrundlage


  • Anerkennung von Sachkundelehrgängen für die Verwendung von Biozid-Produkten Erteilung;Anhang I, Nr. 4.4, Absatz 1, Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-24