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Bioabfälle Entsorgung Garten- und Parkabfälle

Baustein Leistungen 99001003004001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99001003004001

Leistungsbezeichnung

Bioabfälle Entsorgung Garten- und Parkabfälle

Leistungsbezeichnung II

Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Containerdienst, Grünschnitt, Biomüll

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Abfall (individuell, 001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

Verrichtungsdetail

Garten- und Parkabfälle

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bioabfälle Entsorgung Garten- und Parkabfälle
  • Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden