Abfallentsorgernummer Erteilung
Begriffe im Kontext
Abfall, Kennnummer, Abfälle, Entsorgernummer, Abfallentsorger, Entsorger, Begleitschein, Übernahmeschein, Abfallentsorgung, Abfallnachweisverfahren, Gefährliche Abfälle, Sammelentsorgungsnachweis, Entsorgung, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Nachweisverordnung, Abfallentsorgernummer, Entsorgungsnachweis, Behördliche Betriebsnummer
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
- für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
- Abfallentsorgernummer identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
- Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Antrag online möglich
- zuständig: Länder