Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Baustein Leistungen 99003027058003 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99003027058003

Leistungsbezeichnung

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Leistungsbezeichnung II

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Früherkennung, Gesundheitsamt, Vorsorge, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, Kieferkrankheiten, Mundkrankheiten, Zahnkrankheiten

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (individuell, 003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

Verrichtungsdetail

auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Kurztext

  • Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter.
  • erste Untersuchung 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, zweite Untersuchung 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, dritte Untersuchung 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat  
  • b is zum sechsten Lebensjahr drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
  • Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz) 
  • ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
  • evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden