Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

Baustein Leistungen 99003027058004 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99003027058004

Leistungsbezeichnung

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

Leistungsbezeichnung II

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwangerschaft, Früherkennungsuntersuchung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, Vorsorge, Gesundheit

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (individuell, 003)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

Verrichtungsdetail

bei Schwangeren

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Volltext

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.

Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.

Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).

Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Kurztext

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet:

  • ausführliche Erstuntersuchung (Beratungsgespräch, körperliche Untersuchung einschließlich Gewicht, Blutdruck, Blut sowie Urinprobe)
  • im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Untersuchungsergebnisse, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Geburtstermin und verlauf und schließlich auch die ersten Angaben zum Neugeborenen festgehalten.
  • die weiteren Vorsorgetermine finden in den ersten sieben Monaten der Schwangerschaft alle vier Wochen, danach zwei Wochen statt
  • j eweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel
  • ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden