Meldung von Verdachtsfällen zu Nebenwirkungen durch Transfusionen Entgegennahme Verdachtsfälle von schwerwiegenden Zwischenfällen und unerwünschten Reaktionen bei Blutzubereitungen i.S.v. Art. 3 Nr. 6 der Richtlinie 2001/83/EG und Gewebezubereitungen i.S.v. § 21a AMG
Meldung von Verdachtsfällen zu Nebenwirkungen durch Transfusionen Entgegennahme Verdachtsfälle von schwerwiegenden Zwischenfällen und unerwünschten Reaktionen bei Blutzubereitungen i.S.v. Art. 3 Nr. 6 der Richtlinie 2001/83/EG und Gewebezubereitungen i.S.v. § 21a AMG
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Verdachtsfälle von schwerwiegenden Zwischenfällen und unerwünschten Reaktionen bei Blutzubereitungen i.S.v. Art. 3 Nr. 6 der Richtlinie 2001/83/EG und Gewebezubereitungen i.S.v. § 21a AMG
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 63c Arzneimittelgesetz (AMG), § 63i Absatz 2 bis Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG), § 16 Transfusionsgesetz (TFG), § 13b Transplantationsgesetz (TPG)
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