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Personalausweis

Baustein Leistungen 99008001000000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008001000000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis

Leistungsbezeichnung II

Neuer Personalausweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Fingerabdruck, Ordensname, Umbenennung, digitale Unterschrift, Perso neu, Doktorgrad, PA-Daten, Personalausweis ändern wegen Hochzeit, Personalausweis ändern wegen Scheidung, Personalausweisdaten, Personalausweis Änderung wegen Heirat, Navigationsleitfaden, Personalausweisweis mit Online-Ausweisfunktion, Ausweisdaten, Personalausweis Änderung, Personalausweis Änderung wegen Doktortitel, Ausweis-Chip, Leitfaden, Personalausweis ändern wegen Doktortitel, Ausweis ändern, PA, Perso ändern, Navigation, Personalausweis beantragen, neu, Navi, Ersatzausweis, Personalausweis ändern wegen Heirat, Künstlername, qualifizierte elektronische Signatur, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, digitaler Fingerabdruck, nPA, Personalausweis Änderung wegen Scheidung, ePA, Doktortitel, Perso, BPA, elektronische Unterschrift, Personaldokument, Ausweis, Personalausweis verloren, Geschlechtsumwandlung, Identitätskarte, Online-Ausweisfunktion, Einwohnerwesen

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2015

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Weiterführende Informationen

Hinweise

Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
 

1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

  • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
    • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
    • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
    • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

  • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

  • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

  • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

  • Ja, dies sind:
    • Unterschrift
    • Größe, Farbe der Augen
    • Seriennummer

6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

  • Ja, dies sind auf Wunsch:
    • elektronische Signatur
    • 2 Fingerabdrücke 

7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

  • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

  • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
  • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

  • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden