Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
Begriffe im Kontext
Prüfsachverständiger elektrische Anlagen, Prüfsachverständige Rauchabzuganlagen, Prüfsachverständige Garagenlüftungsanlagen, Staatlich anerkannter Sachverständiger, Prüfsachverständige Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständige Brandmeldeanlagen, Anerkennung Prüfsachverständige technische Anlagen, Anerkennung Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständiger Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständige technische Anlagen, Anerkennung Prüfsachverständiger, Prüfsachverständiger Sicherheitsstromversorgungen, Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständiger Wärmeabzugsanlagen, Prüfsachverständige CO-Warnanlagen, Prüfsachverständiger Brandmeldeanlagen, Prüfsachverständiger Garagenlüftungsanlagen, Prüfsachverständiger CO-Warnanlagen, Prüfsachverständiger Alarmierungsanlagen, Prüfsachverständiger Rauchabzuganlagen, Prüfsachverständige Wärmeabzugsanlagen, Prüfsachverständige Lüftungsanlagen, Anerkennung Prüfsachverständige, Prüfsachverständige Sicherheitsstromversorgungen, Prüfsachverständiger Lüftungsanlagen, Prüfsachverständige Alarmierungsanlagen, Staatlich anerkannte Sachverständige, Prüfsachverständige elektrische Anlagen
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 4 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 5 Abs. 1, § 5a Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 6 Abs. 5 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung NRW
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung