zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung
zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung
Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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Stammtext nicht veröffentlicht.