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Ausländerjugendjagdschein Änderung

Baustein Leistungen 99067010011000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067010011000

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendjagdschein Änderung

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendjagdschein ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Geburtsname, jagdrechtliche Erlaubnis, Umzug, Jägerschein, Heirat, Eheschließung, Namensänderung, Jagdlizenz, Jagd, Jagdschein, Jagdpatent, Jagen, Jagdwesen, Jägerei, Hauptwohnsitz, Änderung, Jagderlaubnis, Jäger, Jagdkarte

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendjagdschein eintragen lassen.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendjagdschein Änderung 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
  • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, geändert
  • bei Wohnsitz in Deutschland ist die örtliche Behörde zuständig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden