Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung
Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung
Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung
Begriffe im Kontext
ICAO-Drittstaaten-Lizenz, Luftfahrt-Bundesamt, Europäische Agentur für Flugsicherheit, ICAO, Luftfahrtpersonal, Befreiung Ausbildungspflicht, ICAO-Lizenz, Ausbildung, fliegendes Personal, Verkehrspilotin, EASA, LBA, Ausbildungserleichterungen, Verkehrspilot, Pilot, Pilotin
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
11.12.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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