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Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Baustein Leistungen 99085001012009 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99085001012009

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbezeichnung II

Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisepass ändern wegen Scheidung, Nachname, Heirat, Änderung, Aufhebung, Namensänderung, Reisepaß, Scheidung, Lebenspartnerschaft, Name

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (individuell, 085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Volltext

Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel

  • Familienname,
  • Vornamen oder
  • deren Reihenfolge

geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:

  • Heirat
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung der Vornamensreihenfolge

Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.

Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
    • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
    • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

Kosten

Gebühr: 37,50€
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 124€
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 59,50€
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 92€
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 44€
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 102€
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 26€
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 31€
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 6€
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
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Gebühr: 15€
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 91,50€
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 69,50€
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 70€
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 6€
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
    • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen. 
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für antragstellende Personen über 24 Jahren.

Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Hinweise

  • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
  • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Reisepass wird ungültig bei Namensänderung, zum Beispiel bei
    • Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
    • Namenswechsel nach Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung der Reihenfolge der Vornamen 
  • Bürgerinnen und Bürger müssen nach Namensänderung einen neuen Reisepass beantragen, wenn für internationale Reisen künftig weiterhin ein Reisepass benötigt wird
  • Reisepass kann schon bei Anmeldung der Ehe beantragt werden, wird aber erst nach der Hochzeit ausgehändigt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden