Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Informationserteilung für sonstige Anfragen
Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Informationserteilung für sonstige Anfragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 25 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung