Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung durch das BVA (waffenrechtl. Erlaubnisse)
Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung durch das BVA (waffenrechtl. Erlaubnisse)
Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen
Begriffe im Kontext
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- Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort
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