Flaggenschein Ausstellung für Behördenfahrzeuge (außer Seeschiffe der Bundeswehr)
Flaggenschein Ausstellung für Behördenfahrzeuge (außer Seeschiffe der Bundeswehr)
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 3 Buchstabe c Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG), § 12 Nr. 2 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
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