Steuerlicher Beauftragter Erlaubnis nach § 8 Luftverkehrsteuergesetz
Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
Begriffe im Kontext
Luftfahrt, Steuer, steuerlicher Beauftragter, Luftverkehrsunternehmen, LuftVStG, Beauftragter, Luftfahrtunternehmen, Luftverkehrsteuergesetz
Fachlich freigegeben am
19.03.2019
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
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