Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG Erteilung
Statusbescheinigung für eine Ermäßigung der Steuer für Einkünfte ausländischer Investmentfonds beantragen
Begriffe im Kontext
Bundeszentralamt für Steuern, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW, BZSt, ermäßigter Steuerabzug, Statusbescheinigung, ausländische Investmentfonds, alternative Investmentfonds, AIF
- Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
Fachlich freigegeben am
20.04.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
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