Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Durchführung
Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Durchführung
Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach Körperschaftsteuergesetz beantragen
Begriffe im Kontext
Einlagekonto, Einlagen, Einlagenrückgewähr, örtliche Finanzbehörde, ausländische Personenvereinigungen, Bundeszentralamt für Steuern, ausländische Körperschaften, Rückzahlung, BZSt
Fachlich freigegeben am
24.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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