Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland Bewilligung
Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland bei der Zollverwaltung beantragen
Begriffe im Kontext
Führung und Aufbewahrung, GZD, Zoll, Ausland, sonstige elektronische Aufzeichnungen, eBuchung, GoBD, Generalzolldirektion, Zollverwaltung, steuerliche Pflichten, Verlagerung Buchführung, elektronische Buchführung, Datenzugriff, Drittland
Fachlich freigegeben am
11.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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