Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland Bewilligung
Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland bei der Zollverwaltung beantragen
Begriffe im Kontext
Zoll, sonstige elektronische Aufzeichnungen, GoBD, Ausland, Drittland, steuerliche Pflichten, Datenzugriff, Führung und Aufbewahrung, GZD, Verlagerung Buchführung, eBuchung, elektronische Buchführung, Zollverwaltung, Generalzolldirektion
Fachlich freigegeben am
11.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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