Besteuerungsverfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) für die Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 (Import-Regelung) Durchführung
Besteuerungsverfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) für die Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 (Import-Regelung) Durchführung
Wahlrecht zur Besteuerung von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 im Import-One-Stop-Shop (IOSS) beantragen
Begriffe im Kontext
Unternehmer,
Einfuhr-Regelung,
EU,
Bundeszentralamt für Steuern,
Einfuhrumsatzsteuer,
Einfuhr,
Besteuerung,
Import-Regelung, Import-One-Stop-Shop,
Umsatzsteuer,
Lieferung,
IOSS-Verfahren,
Besteuerungsverfahren,
Europäische Union,
Import,
Zollanmeldung,
Fernverkauf,
Steueramt,
IOSS,
Steuererklärung,
BZSt
Fachlich freigegeben am
19.01.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen
- Beschluss (EU) 2020/1109 des Rates vom 20. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
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