Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
Als internationale Organisation oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Begriffe im Kontext
Antrag, internationale Organisation, Umsatzsteuer, Bundeszentralamt für Steuern, Befreiung, Mehrwertsteuer, BZSt, EU-Mitgliedstaaten, EU, Europäische Union
Fachlich freigegeben am
26.07.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
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