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Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung

Baustein Leistungen 99110075001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110075001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

zoologischer Garten, Tierhaltung im Zoo

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie die Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier. 

Volltext

Wenn Sie Tiere in einem Zoo, zoologischen Garten, Tierpark, Tiergarten oder einer ähnlichen Einrichtung halten und/oder zur Schau stellen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Ob Sie die Erlaubnis bekommen, entscheidet die zuständige Stelle je nach Einzelfall. Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 

Verwaltungsgerichtliche Klage 

Kurztext

  • Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung 
  • Wenn Sie Tiere in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Ursprungsportal

nicht vorhanden