Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Begriffe im Kontext
Genehmigung, Mitteilung, Haltungseinrichtungen, Ausland, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Weide, Kennnummer, vorverpackte Lebensmittel, Tierhaltungskennzeichnung, Nebenprodukt Schlachtung, Bundesministerium Landwirtschaft, maßgeblicher Haltungsabschnitt, freiwillige Kennzeichnung, Hackfleisch, Platz, Kennzeichnung, Inland, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Lebensmittelunternehmer, tierhaltender Betrieb, BMEL, frisches Schweinefleisch, Lebensmittel tierischen Ursprungs, BLE, TierHaltKennzG, Stall plus Platz, Stall, Schwein, Haltungsform, Auslauf, Bio, Schweinefleisch, Faschiertes, Frischluftstall
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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