Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Verlängerung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Verlängerung
Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Begriffe im Kontext
Inland, BMEL, Lebensmittelunternehmer, Platz, Stall plus Platz, tierhaltender Betrieb, Faschiertes, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Kennnummer, Tierhaltungskennzeichnung, vorverpackte Lebensmittel, BLE, Stall, Mitteilung, Schweinefleisch, frisches Schweinefleisch, Ausland, freiwillige Kennzeichnung, Hackfleisch, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Kennzeichnung, Haltungseinrichtungen, Bio, Schwein, Verlängerung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Nebenprodukt Schlachtung, TierHaltKennzG, Frischluftstall, Haltungsform, Genehmigung, Weide, Bundesministerium Landwirtschaft, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Auslauf
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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