Festlegung der Kennnummer für tierhaltende Betriebe im Ausland Verlängerung
Begriffe im Kontext
Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Haltungseinrichtungen, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Auslauf, Schwein, TierHaltKennzG, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Frischluftstall, Faschiertes, Bundesministerium Landwirtschaft, frisches Schweinefleisch, Tierhaltungskennzeichnung, Mitteilung, freiwillige Kennzeichnung, Stall, Inland, Kennnummer, Platz, Ausland, tierhaltender Betrieb, Nebenprodukt Schlachtung, Stall plus Platz, vorverpackte Lebensmittel, Bio, BLE, Kennzeichnung, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, BMEL, Haltungsform, Hackfleisch, Weide, Lebensmittelunternehmer, Schweinefleisch
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 25 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 27 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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