Festlegung der Kennnummer für tierhaltende Betriebe im Ausland Verlängerung
Begriffe im Kontext
Platz, BLE, frisches Schweinefleisch, Weide, tierhaltender Betrieb, Inland, Auslauf, Kennzeichnung, Schwein, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Ausland, Kennnummer, freiwillige Kennzeichnung, Nebenprodukt Schlachtung, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Faschiertes, Schweinefleisch, Stall plus Platz, Tierhaltungskennzeichnung, Haltungseinrichtungen, Stall, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Bundesministerium Landwirtschaft, Lebensmittelunternehmer, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, vorverpackte Lebensmittel, BMEL, Frischluftstall, Mitteilung, Haltungsform, Hackfleisch, Bio
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 25 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 27 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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