Vorgesehen zum Löschen - Entschädigung für Wäsche- und Kleiderverschleiß für gesetzlich Unfallversicherte Bewilligung
Vorgesehen zum Löschen - Entschädigung für Wäsche- und Kleiderverschleiß für gesetzlich Unfallversicherte Bewilligung
Begriffe im Kontext
Verordnung, Wäsche, Orthese, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Unfallkasse, Wegeunfall, Verschleiß, gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, Versorgung, Kleider, Berufsgenossenschaft, Hilfsmittel, Entschädigung, Arbeitsunfall, Amputation
Fachlich freigegeben am
06.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- § 31 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
- § 7 der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter (OrthVersorgUVV)
- Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
- Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung