Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Begriffe im Kontext
Leistungen nach Tod, Hinterbliebenenleistung, Leistungen bei Tod, Unfallkasse, Feuerwehrunfallkasse, Berufsgenossenschaft, Geldleistungen, Abfindung erste Wiederheirat, Rentenanspruch Unfallversicherung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Abfindung, Leistungen Witwen/Witwer, Leistungen eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner, Abfindung Hinterbliebenenrente, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wiederheirat Rentenanspruch, Abfindung neue Lebenspartnerschaft, Rente, Witwerrente/Witwenrente
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Todesfall (1190100)
- Eheschließung (1020300)
Fachlich freigegeben am
22.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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