Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Begriffe im Kontext
Abfindung neue Lebenspartnerschaft, Leistungen Witwen/Witwer, Leistungen eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Abfindung, Wiederheirat Rentenanspruch, Rentenanspruch Unfallversicherung, Abfindung Hinterbliebenenrente, Witwerrente/Witwenrente, Leistungen bei Tod, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Geldleistungen, Leistungen nach Tod, Rente, Berufsgenossenschaft, Abfindung erste Wiederheirat, Unfallkasse, Hinterbliebenenleistung, Feuerwehrunfallkasse
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Todesfall (1190100)
- Eheschließung (1020300)
Fachlich freigegeben am
22.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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