Zollamtliche Überwachung Durchführung bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern
Waren (Reisemitbringsel) aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einführen (Zollkontrolle)
Begriffe im Kontext
Customs, Reise, Duty Free, abgabenfrei, Zollamt, Reisefreimenge, Urlaub, Seehafen, Einfuhr, Zoll, Einreise, Kontrolle, Zollfrei, Reisemitbringsel, Zollstelle, Verbrauchsteuer, Flughafen, Einfuhrumsatzsteuer, Freigrenze, Zollkontrolle, Freimenge
Fachlich freigegeben am
20.02.2020
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
- § 10 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
- § 32 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
- Verordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ZollbefreiungsVO)
- Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)
- Richtlinie über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern
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