Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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Art. 254 Abs. 1 UZK unter der Gewährung der Einfuhrabgabenbefreiung gemäß Art. 128 Abs. 1 Buchstabe a) i.V.m. 124 und 126 ZollbefreiungsVO; Art. 36,37 WÜD, Art. 50 WÜK; § 17 Abs. 1 ZollV im Rahmen der Endverwendung
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