Zollanmeldung für Waren von Streitkräften der NATO-Staaten, NATO-Hauptquartiere und PfP-Vertragsstaaten Anmeldung
Zollanmeldung für Waren von Streitkräften der NATO-Staaten, NATO-Hauptquartiere und PfP-Vertragsstaaten Anmeldung
Begriffe im Kontext
zollfrei, Außertarifliche Zollbefreiung, Partnership for Peace, NATO-Hauptquartierprotokoll, Truppenverwendung, NATO, NATO-Vertragsstaaten, NATO-Truppenstatut, PfP-Vertragsstaaten, Formblatt 302, Zollfrei, Zollbefreiung, Zollfreiheit, Partnerschaft für den Frieden, Nationales Zollverfahren
Fachlich freigegeben am
07.05.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Dienstvorschrift für das Truppenzollrecht des Bundesministeriums der Finanzen (Z 6301), Absatz 22
- Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen
- Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen
- Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der aufgrund des Nordatlantikvertrages errichteten Hauptquartiere
- § 3 Absatz 1 Truppenzollgesetz (TrZollG)
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