Internet-Postanmeldung
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Die Postzollanmeldung mit dem reduzierten Datenkranz wurde neu in Art. 243a UZK-DA aufgenommen.
Die steuerlichen Vorschriften finden sich wie folgt:
zu IOSS: Artikels 369l Unterabsatz 2 Nummer 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in der Fassung von Artikel 2 Nummer 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, S. 7) Die dazugehörigen "special arrangement" finden sich in Artikel 63d Unterabsatz 2 der VO (EU) Nr. 282/2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 77 vom 23.03.2011, S. 1) Beides wird zeitnah national im UStG geregelt, das sich gerade in der Überarbeitung befindet.
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