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Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

Baustein Leistungen 99129075005000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99129075005000

Leistungsbezeichnung

Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Direkteinleitung, Dezentrale Anlagen, Häusliches Abwasser, Kommunales Abwasser

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
    • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
    • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
    • Dichtigkeitsnachweis
    • Wartungsprotokolle
  • Bei Versickerung
    • Versickerungsnachweis
    • Hydrogeologisches Gutachten
    • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
  • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
    • Hydrologisches Gutachten
    • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
  • Lageplan, Flurkartenauszug
  • Bauwerkszeichnungen
  • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
  • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Voraussetzungen

  • Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

  • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
  • Diese
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • eine Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Frist

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis
  • Für das Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
  • Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
  • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
  • Voraussetzung: Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten und die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
    • Dokumente zur Kleinkläranlage, zum Beispiel Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung, Zeichnungen, Bemessungsunterlagen, Dichtigkeitsnachweis, Wartungsprotokolle
    • Bei Versickerung Versickerungsnachweis, Hydrogeologisches Gutachten, Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
    • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Hydrologisches Gutachten Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
    • Lageplan, Flurkartenauszug
    • Bauwerkszeichnungen
    • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
    • landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Antrag ist gebührenpflichtig
  • Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden