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Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte Versorgung

Baustein Leistungen 99134002173000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99134002173000

Leistungsbezeichnung

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte Versorgung

Leistungsbezeichnung II

Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arzneimittel, Bandage, Verschreibungspflicht, Medikament, Krankenversicherung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

Volltext

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
  • Abführmittel
  • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

  • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Verordnung oder Rezept

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anspruch auf apothekenpflichtige Arznei und Verbandmittel für gesetzlich Krankenversicherte
  • Verschreibungsfreie Mittel müssen ggf. selbst bezahlt werden
  • Bagatellmittel (für Erkältungskrankheiten, Mund und Rachentherapeutika, Abführmittel, Mittel gegen Reisekrankheit) müssen ggf. selbst bezahlt werden
  • Eventelle Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse schränken Wahl der Mittel ein
  • Bei Festbeträgen trägt der Versicherte ggf. die Mehrkosten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden