Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2- 4 Podologengesetz
§§ 16, 16a, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Stammtext nicht veröffentlicht.