Außer Kraft - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Außer Kraft - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Berufsausbildung (1030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 66a Abs. 2 PflBG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 5-5c, 25 KrPflG, § 20, 20a, 20c KrPflAPrV
Stammtext nicht veröffentlicht.