Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen
Begriffe im Kontext
Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmazeutische Analytik, Berufsausübung, Allgemeinpharmazie, Berufsanerkennung, Apotheker, Klinische Pharmazie, Fachapotheker, Arzneimittelinformation, Anerkennung in Deutschland, Fachapothekerin, Apothekerkammer, Toxikologie und Ökologie, Drittstaat, Pharmazeutische Technologie, Apothekerin, Anerkennung
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Einwanderung (1080100)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
19.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesinstitut für Berufsbildung
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