Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger Feststellung
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger Feststellung
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege beantragen
Begriffe im Kontext
Haus- und Familienpfleger, Assistent, Hauswirtschaft und Familienpflege, Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennen, Gleichwertigkeit, staatlich anerkannt, Berufsanerkennung, Ausland, Haus- und Familienpflegerin, Fachkraft, Ernährung und Versorgung, Anerkennung in Deutschland, Berufsabschluss, Assistentin, Ausbildung
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
26.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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